Struktur · schematisch
Peptidkette aus 25 Aminosäuren · Sonstiges
Schematische Darstellung der Aminosäurekette — keine chemische Strukturformel. Jeder Knoten steht für eine Aminosäure (verkürzt dargestellt).
Forschungsbereiche*
* Forschungskontexte, in denen das Peptid untersucht wurde – keine zugesicherten oder empfohlenen Wirkungen.
Wirkmechanismus
- B7-33 ist ein einkettiges, vereinfachtes Mimetikum des Hormons Relaxin-2.
- Im Gegensatz zum natürlichen, zweikettigen Relaxin ist es synthetisch leichter zugänglich und soll am Relaxin-Rezeptor RXFP1 funktionell selektiv wirken: vorrangig über antifibrotische (gewebevernarbungshemmende) Signalwege, mit geringerer Aktivierung anderer Signalkaskaden.
- Untersucht wird es in präklinischen Modellen von Organfibrose und Herzschäden.
- Es ist kein zugelassenes Arzneimittel.
Forschungsstand
- B7-33 wurde bislang ausschließlich präklinisch untersucht.
- Arbeiten beschreiben B7-33 als funktionell selektiven RXFP1-Agonisten mit kardioprotektiven und antifibrotischen Effekten in Zell- und Tiermodellen.
- Kontrollierte Humanstudien liegen nicht vor.
- Sicherheit und Wirksamkeit beim Menschen sind nicht belegt.
Evidenzniveau
Zitierte Studien
Bekannte Risiken
- 01Keine Humanstudien – Sicherheitsprofil vollständig unbekannt
- 02Eingriff in fibrotische/vaskuläre Signalwege mit unklaren Folgen
- 03Wechselwirkungen nicht charakterisiert
- 04Produktqualität bei nicht zugelassenen Quellen nicht kontrollierbar
Häufige Fragen
Was ist B7-33?
B7-33 ist ein einkettiges, vereinfachtes Mimetikum des Hormons Relaxin-2.
Was für ein Peptid ist B7-33?
B7-33 gehört zur Substanzklasse Sonstiges.
Ist B7-33 in Deutschland legal?
B7-33 ist in Deutschland nicht als Arzneimittel zugelassen. Ein Bezug außerhalb klinischer Studien ist rechtlich problematisch.
Wo kann man B7-33 kaufen?
Peptica verkauft nichts und nennt keine Bezugsquellen. B7-33 ist in Deutschland „nicht zugelassen"; der Bezug nicht zugelassener Substanzen außerhalb klinischer Studien ist illegal und mit Qualitäts- und Sicherheitsrisiken verbunden.
Ist B7-33 im Sport verboten (WADA)?
B7-33 ist derzeit nicht auf der WADA-Verbotsliste gelistet.
Welche Risiken sind bei B7-33 bekannt?
Dokumentierte Risiken sind u. a.: Keine Humanstudien – Sicherheitsprofil vollständig unbekannt; Eingriff in fibrotische/vaskuläre Signalwege mit unklaren Folgen. Dies ist keine vollständige Sicherheitsbewertung und kein medizinischer Rat — die vollständige Liste steht im Abschnitt Risiken.
Wie gut ist B7-33 erforscht?
Die Datenlage wird als „präklinisch“ eingestuft. Auf dieser Seite werden 2 Studien zitiert.
Rechtsstatus
Deutschland
nicht zugelassenÖsterreich
nicht zugelassenSchweiz
nicht zugelassenEU
nicht zugelassenUSA
nicht zugelassenKanada
nicht zugelassenDer Rechtsstatus ist länderabhängig und kann sich ändern. Dies ist keine Rechtsberatung.
Quellen & Methodik
- 2 peer-reviewte Studien zitiert, wo verfügbar mit PubMed verlinkt.
- Molekulardaten gegen PubChem und Primärliteratur verifiziert.
- Redaktioneller Standard: keine Dosierungshinweise, keine Bezugsquellen, Evidenzniveau explizit ausgewiesen.
Zuletzt redaktionell geprüft: 30. Mai 2026
Rechtliche Einschätzung
B7-33 ist nicht als Arzneimittel zugelassen und ausschließlich eine präklinische Forschungssubstanz. Nicht auf der WADA-Verbotsliste. Der Bezug als Research Chemical ist mit erheblichen Qualitäts- und Sicherheitsrisiken verbunden.
Wichtiger Hinweis
Diese Seite dient ausschließlich der sachlichen, wissenschaftlich orientierten Information über Peptide. Sie stellt keine medizinische Beratung dar, ersetzt kein ärztliches Gespräch und enthält keine Empfehlungen zur Anwendung am Menschen.
Diese Seite verkauft keine Substanzen und nennt keine Bezugsquellen für nicht zugelassene Substanzen. Für medizinische Fragen wenden Sie sich bitte an qualifiziertes medizinisches Fachpersonal.
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